AVMZ-VORFÜHRLIZENZ
Vorführerlaubnis zur öffentlichen Vorführung von Spielfilmen im nichtgewerblichen Bereich
Lizenzbedingungen:
1:
Die Lizenz gilt ausschließlich für nichtgewerbliche öffentliche
Filmvorführungen in Schulen sowie Institutionen in kirchlicher
Trägerschaft, sofern die Veranstaltung in deren Räumen durchgeführt
wird und dem Zwecke der Bildungsarbeit oder der Sozialen Arbeit dient.
Die Nutzung erfolgt gemäß dem Bildungsauftrag der vorführenden
Institution.
2: Generell
gilt der Grundsatz, dass bei nichtgewerblichen Vorführungen kein
Eintrittsgeld erhoben wird. Gemäß einer Festlegung der FFA darf ein
Eintrittsgeld in der Höhe von 1,99 € für
Erwachsenen-/Abendveranstaltungen sowie 1,19 € für
Tages-/Kinderveranstaltungen nicht überschritten werden.
3:
Es ist nicht gestattet, die Vorführveranstaltungen mit Filmtitel(n)
aktiv öffentlich zu bewerben. Insbesondere bei Nennung des
Filmtitels in Zeitung oder Internet ist die erteilte Lizenz ungültig.
4:
Nicht erlaubt sind Vorführungen, die aufgrund erhöhter Zuschauerzahlen
(über Gruppen- oder Klassenstärke hinausgehend) potenzielle
Konkurrenzsituationen mit ortsansässigen Kinoveranstaltern hervorrufen.
Open-Air-Vorführungen sind in der Regel nicht zulässig.
Antragsteller Vorführerlaubnis:
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