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AVMZ-VORFÜHRLIZENZ

Vorführerlaubnis zur öffentlichen Vorführung von Spielfilmen im nichtgewerblichen Bereich

Lizenzbedingungen:

    1: Die Lizenz gilt ausschließlich für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen in Schulen sowie Institutionen in kirchlicher Trägerschaft, sofern die Veranstaltung in deren Räumen durchgeführt wird und dem Zwecke der Bildungsarbeit oder der Sozialen Arbeit dient. Die Nutzung erfolgt gemäß dem Bildungsauftrag der vorführenden Institution.

    2: Generell gilt der Grundsatz, dass bei nichtgewerblichen Vorführungen kein Eintrittsgeld erhoben wird. Gemäß einer Festlegung der FFA darf ein Eintrittsgeld in der Höhe von 1,99 € für Erwachsenen-/Abendveranstaltungen sowie 1,19 € für Tages-/Kinderveranstaltungen nicht überschritten werden.

    3: Es ist nicht gestattet, die Vorführveranstaltungen mit Filmtitel(n) aktiv öffentlich zu bewerben. Insbesondere bei  Nennung des Filmtitels in Zeitung oder Internet ist die erteilte Lizenz ungültig.

    4: Nicht erlaubt sind Vorführungen, die aufgrund erhöhter Zuschauerzahlen (über Gruppen- oder Klassenstärke hinausgehend) potenzielle Konkurrenzsituationen mit ortsansässigen Kinoveranstaltern hervorrufen. Open-Air-Vorführungen sind in der Regel nicht zulässig.
Antragsteller Vorführerlaubnis:
Vor-/Nachname*
Institution*
Bistum*
Straße/Haus-Nr.*
Postleitzahl/Ort*
Telefon*
E-Mail*

*)Angaben unbedingt erforderlich; bei fehlerhafter Eingabe muss das Formular komplett neu ausgefüllt werden.


Ich beantrage eine Vorführlizenz für folgenden Titel zum genannten Termin:

Filmtitel*
Termin*
Zuschauerzahl ca.*

Mit der Bestellung willige ich ein, dass ich oben aufgeführte Lizenzbedingungen akzeptiere. Bei Nichtbeachtung aller oder einzelner Punkte ist die Lizenz hinfällig.*
Ja

Die Lizenz ist für den Antragsteller unentgeltlich. Die Kosten werden übernommen von der AVMZ - Medienzentrale der Diözesen Fulda, Limburg, Mainz, Speyer und Trier.

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Die Vorführerlaubnis erhalten Sie nach Prüfung an Ihre angegebene Mailadresse.